Beweissicherung: Dokumentierung des Bauzustandes und von Baumängeln
Beweissicherungen dokumentieren einen bestimmten Bauzustand. Beweissicherungen werden häufig vor Neubaumaßnahmen notwendig, bei denen Auswirkungen auf andere Gebäude nicht auszuschließen sind, oder aber, wenn Schadensansprüche von Nachbarn befürchtet werden.
Beweissicherungen kommen aber auch dann zur Anwendung, wenn Handwerkern gekündigt wurde und Ersatzmaßnahmen zügig begonnen werden sollen, oder auch, wenn Architekten einen bestimmten Bauten- oder Planungsstand dokumentieren müssen.
Der Zweck einer Begutachtung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens liegt darin, den gegenwärtigen Zustand eines Bauteils oder eines Schadens / Mangels in der Form feststellen zu lassen, daß dieses Gutachten als gerichtliches Beweismittel dienen kann.
Demgegenüber ist das Parteigutachten zur außergerichtlichen Beweissicherung kein gerichtliches Beweismittel und kann nicht als Entscheidungsgrundlage dienen. Im Rechtsstreit kann der Parteigutachter lediglich als sachverständiger Zeuge über die Richtigkeit seiner gutachterlichen Feststellungen aussagen. Seine Aussage unterliegt der Bewertung wie jede Zeugenaussage.